
Erbrecht

Testament
Ein Todesfall ist immer eine sehr schmerzliche Angelegenheit. Die Angehörigen benötigen in der Regel lange Zeit, um darüber hinwegzukommen. Umso wichtiger ist es, dass diese nicht noch zusätzlich durch Streit um die Erbschaft belastet werden. Dies kann durch eine rechtzeitige Nachfolgeplanung vermieden werden. Bei der Erstellung eines Testaments ist es häufig nicht ausreichend, einen oder mehrere Erben zu benennen oder eines oder mehrere Vermächtnisse auszusetzen. Es müssen beispielsweise auch eventuelle Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Formulierung des Testaments ist wichtig, um später Missverständnisse und hieraus eventuell resultierenden Streit zu vermeiden.
Erbschaftssteuer
Wir beraten Sie bei der Abfassung eines Testaments, wobei wir selbstverständlich außer den rein erbrechtlichen Gegebenheiten auch die Belastung der Erben durch Erbschaftssteuer mit berücksichtigen. Auch Schenkungen zu Lebzeiten können eine Gestaltungsmöglichkeit sein. Hier kommt es immer auf die Konstellation im Einzelfall an.
Berliner Testament
Selbst das den meisten bekannte sogenannte „Berliner Testament“ ist nicht immer geeignet und kann in manchen Fällen sehr negative Folgen haben. Bei diesem setzen sich Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und regeln bereits die Erbfolge nach dem Tod von Beiden. Je nach der Höhe des Vermögens kann dies zunächst für den überlebenden Ehegatten und dann für die letztlichen Erben, meistens die Kinder, erhebliche steuerliche Nachteile haben. Auch ist das „normale“ Berliner Testament nicht flexibel genug im Umgang mit Pflichtteilsansprüchen. Überhaupt nicht mehr tauglich ist es dann, wenn in den Nachlass Firmen bzw. Firmenanteile fallen.
Pflichtteil
Selbstverständlich beraten und betreuen wir Sie auch nach einem Erbfall. Wir helfen Ihnen bei der Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Als Erben schützen wir Sie vor überzogenen Forderungen eines Pflichtteilsberechtigten, helfen Ihnen, Ihr Erbe durchzusetzen, insbesondere auch dann, wenn es mehrere Erben gibt.
Internationales Erbrecht
Besonders kompliziert wird es bei internationalen Erbfällen. Wenn Sie nicht nur Vermögen in Deutschland, sondern auch im Ausland haben (Ferienwohnungen in Frankreich, Spanien oder der Schweiz) muss bei der Nachfolgegestaltung auch das dortige Erbrecht berücksichtigt und mit dem deutschen Erbrecht abgestimmt werden. Dies gilt erst recht, wenn Sie als Erblasser Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland, beispielsweise in Südafrika haben. In diesem Fall müssen deutsches Erbrecht und südafrikanisches Erbrecht aufeinander abgestimmt werden.
Anwälte
