Familienrecht


Familienrecht

Die zahlreichen Fragestellungen des Familienrechts ergeben sich aus den unterschiedlichen zwischenmenschlichen Beziehungen der Mitglieder einer Familie. Der Begriff der Familie ist hierbei weit zu verstehen und erfasst die verschiedensten Formen des Zusammenlebens.


Trennung und Scheidung

Wenn eine Beziehung - egal, ob Ehe oder andere Partnerschaft - zu Ende geht, ergeben sich im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung auch rechtliche Probleme.

In jedem Fall muss an die Aufteilung gemeinsamen Eigentums und Vermögens gedacht werden. Wenn es gemeinsame Kinder gibt, kann eine Regelung des Sorgerechts und/ oder des Umgangsrechts, sowie des Kindesunterhalts erforderlich werden.

Bei Ehepaaren oder Eltern eines nichtehelichen Kindes kann sich zudem die Frage nach möglichen Unterhaltsansprüchen gegen den jeweils anderen Ehegatten bzw. Elternteil stellen.

Einige dieser Probleme können Ehegatten bereits vorab in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Diesbezüglich ist eine umfassende Beratung sinnvoll.


Unterhalt

Unterhaltsansprüche stehen zunächst minderjährigen Kindern gegen ihre Eltern zu - unabhängig davon, ob diese miteinander verheiratet sind oder waren. Die Höhe des jeweils zu zahlenden Unterhalts wird nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelt.

Bei volljährigen Kindern ist der Unterhaltsanspruch von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Ausbildung abhängig. Probleme können sich auch im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ergeben. Unterhalt und BAföG beeinflussen sich in vielschichtiger Art und Weise. Eine sorgfältige Berechnung kann Probleme vermeiden.

Einen Anspruch auf Unterhalt können auch Ehegatten untereinander haben, was insbesondere im Zusammenhang mit Trennung und/ oder Scheidung von Bedeutung ist. Entsprechendes gilt für Eltern eines nichtehelichen Kindes.

Zudem können im Alter Eltern einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Kinder haben, wenn sie nicht mehr über ausreichende Mittel verfügen um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.


Sorgerecht

Regelungen zum Sorgerecht für ein Kind sind bei unverheirateten Paaren immer erforderlich. Verheiratete Paare haben grundsätzlich - und das gilt auch nach der Trennung bzw. Scheidung - das gemeinsame Sorgerecht. Sollte dies zu Problemen führen, kann eine andere Regelung getroffen werden.

Unabhängig vom Sorgerecht steht jedem Elternteil, das nicht mit seinem Kind zusammen wohnt, ein Umgangsrecht - auch „Besuchsrecht“ genannt - zu.

Allerdings können bereits bei der Frage, wer derjenige ist, dem diese Rechte zustehen, Probleme entstehen. In solchen Fällen ist an die Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft zu denken.

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