Strafrecht


Strafverteidigung

Jeder kann einmal – zu Recht oder zu Unrecht – einer Straftat beschuldigt werden und sei es nur einer Straftat im Straßenverkehr. Hier bedarf er von Anfang an sachkundiger Hilfe durch einen Strafverteidiger. „Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren zum Mandanten“ – so lautet ein Sprichwort. Strafverteidigung ist hier von Anfang an gefordert. Strafverteidigung setzt profundes Wissen, taktisches Geschick, psychologisches Einfühlungsvermögen und insbesondere Erfahrung voraus.

 

Nebenklagevertretung

Umgekehrt kann es notwendig sein, dass jemand, der durch eine Straftat geschädigt wurde, sich sachkundiger Hilfe bedient, um seine Rechte im Strafverfahren durchzusetzen. Polizei / Staatsanwaltschaft / Gericht bedürfen durchaus manchmal der Kontrolle durch den anwaltlichen Beistand des Geschädigten. Hier sieht die Strafprozessordnung in bestimmten Fällen das Institut der Nebenklage vor. Der Geschädigte / Verletzte kann sich demgemäß unter bestimmten Voraussetzungen über seinen Anwalt „neben dem Kläger, neben dem Staatsanwalt“ als Nebenkläger dem Verfahren anschließen und entsprechende Rechte ausüben.


Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten sondern Verstöße „minderen Gewichts“ gegen einschlägige Vorschriften. Sie können jedoch zu weit reichenden Folgen führen (Fahrverbot im Straßenverkehr, Eintrag im Gewerbezentralregister, sehr hohe Geldbußen etc.). Auch hier ist es notwendig, sich sachkundiger Hilfe zu bedienen, zumal die entsprechenden Vorschriften teilweise höchst kompliziert und schwer durchschaubar sind.

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