Arbeitsrecht




Die Krone aller Juristerei!

(Aus meiner Sicht - Ihr Ralph Stichler)

Arbeitsrecht dient der Vermeidung oder Lösung von Konflikten im Arbeitsleben zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, AT-Angestellten, Leitenden Angestellten, Führungskräften, Managern, aber auch zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten oder Personalräten sowie Streitigkeiten innerhalb von Betriebsräten oder Personalräten.


Die Probleme sind vielfältig:

• Abfindung
• Abmahnung
• Änderungskündigung
• Änderungsvorbehalte
• Arbeitnehmerhaftung
• Arbeitslosengeld
• Arbeitsunfähigkeit
• Arbeitsvertrag
• Arbeitszeit
• Abwicklungsvertrag
• AT-Angestellte
• Aufhebungsvertrag
• außerordentliche Kündigung
• befristete Arbeitsverhältnisse
• betriebliche Altersversorgung
• Betriebsänderung
• betriebsbedingte Kündigung
• Betriebsrat
• Betriebsratskosten
• Betriebsratsschulung
• Betriebsübergang
• Betriebsvereinbarung
• Datenschutz
• Dienstwagen
• Direktionsrecht
• Einigungsstelle
• Entgeltfortzahlung
• Führungskräfte
• Gesamtbetriebsrat
• Gesamtbetriebsvereinbarungen
• Geschäftsführer
• Insolvenz
• Interessenausgleich
• Konzernarbeitsverhältnis
• Konzernbetriebsrat
• Konzernbetriebsvereinbarungen
• krankheitsbedingte Kündigung
• Kündigung
• Kündigungsfristen
• Kündigungsschutz
• Leitende Angestellte
• Mitarbeiterbeteiligung
• Mitbestimmung
• personenbedingte Kündigung
• Sonderkündigungsschutz
• Sozialplan
• Sozialplanabfindung
• Sperrzeit
• Tarifvertrag
• Teilzeitbeschäftigung
• Überstunden
• Unkündbarkeit
• Urlaub
• Urlaubsregelungen
• Verdachtskündigung
• Vergleich
• Verhaltensbedingte Kündigung
• Verjährung
• Versetzung
• Weisungsrecht
• Wettbewerbsverbot
• Zeugnis

und noch viel mehr: Lassen Sie uns Lösungen finden!


Besondere Kompetenz und Erfahrung

Ich habe bei der Vertretung von

1. Führungskräften, Managern, Leitenden Angestellten, AT-Angestellten

im Laufe der Jahre besondere Kompetenz aufgebaut und vielfältige Erfahrung gesammelt. Hier bedarf es nicht nur hoher rechtlicher Kompetenz: Mandantinnen und Mandanten sind in besonderem Maß leistungsorientiert, ihr Beruf ist häufig „Berufung“. Arbeitsrechtliche Probleme, insbesondere Kündigungen und „Angebote“ von Aufhebungsverträgen führen nicht nur zu wirtschaftlichen Existenzängsten, sondern zum Hinterfragen der gelebten „Leistungs-Werte“. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung der eigenen Rechte können zu einem dauerhaften „Abkoppeln“ aus dem sozialen und beruflichen Umfeld führen. Hier gilt es in besonderem Maße aus einem großen Erfahrungsschatz zu schöpfen, um gemeinsam zügig bestmögliche Lösungen zu finden.

2. Vertretung von Betriebsräten in Krisen von Unternehmen

(Interessenausgleich, Sozialplan). Auch hier bedarf es besonderer Kompetenzen und Erfahrungen. Häufig versuchen Arbeitgeber, Betriebsräte vor vollendete Tatsachen zu stellen; - wohlwissend, dass in Deutschland Betriebsräte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte haben. Leider kennen viele Betriebsräte weder ihre Rechte im einzelnen noch gar Möglichkeiten für deren Durchsetzung. Wenn Sie eine frühzeitige Schulung zu den Rechten (und Pflichten) der Betriebsräte in der Unternehmenskrise wünschen, können Sie jederzeit zu mir Kontakt aufnehmen. Darüberhinaus besteht nicht selten auch ein Ungleichgewicht an Rechtsberatung. Arbeitgeber ziehen nicht einzelne Arbeitsrechtsspezialisten frühzeitig hinzu, sondern ganze Teams. Generalstabsmäßig erfolgt die Planung auf Arbeitgeberseite, um dann hohen Zeitdruck auf den Betriebsrat aufzubauen. Jedes einzelne Betriebsratsmitglied trägt schwer: Welche Kolleginnen und Kollegen werden „von Bord gehen“? Der Betriebsrat muss aber auch – mit dem Arbeitgeber – Lösungen finden, dass „das Schiff“ sicher weiterfahren kann, kein schleichender Untergang mit allen verbleibenden Kolleginnen und Kollegen vorprogrammiert wird. Hierzu bedarf es intensiver Erörterung und Beratung mit dem Anwalt des Betriebsrates, der Einbeziehung von Gewerkschaft(en), Behörden und – mit aller Vorsicht – der Politik. Ich wünsche keinem Betriebsrat derartige Situationen, stehe aber bei Bedarf mit all meiner Kompetenz, Erfahrung und Empathie Ihnen zur Seite.


Die Kosten

§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz: Jeder zahlt seinen Rechtsanwalt!

Aufgrund einer Sonderregelung im Gebiet des Arbeitsrechtes zahlt jede Partei außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten in 1. Instanz den von ihm beauftragten Rechtsanwalt selbst, ob gewonnen oder nicht. Erst ab der 2. Instanz gilt die übliche Kostenregelung, wonach die Partei, die den Prozess gewinnt, von der Gegenseite die Bezahlung der eigenen Anwaltskosten verlangen kann.

Rechtsschutzversicherung – Freie Anwaltswahl!

In der Praxis ist deshalb die Bedeutung einer Rechtsschutzversicherung hoch. Die Rechtsschutzversicherungen haben mit einer Anzahl von Rechtsanwälten Kooperationsabkommen geschlossen. Laut Deutschem Anwaltsverein sparen die Versicherungen dadurch Geld ein, weil mit diesen Anwälten Sonderkonditionen zu Gunsten der Versicherungen vereinbart sind. Ich habe keine derartige Kooperationsvereinbarung geschlossen, da ich keine „Vertragswerkstatt“ einer Versicherung sein möchte. Ich rücke stets die Interessen meiner Mandanten in den Vordergrund und will jeglichen Anschein eines Einflusses einer Rechtsschutzversicherung auf meine Rechtsberatung meiden. Auch wenn ich nicht durch Ihre Rechtsschutzversicherung empfohlen werde, können Sie dennoch aufgrund des Rechts der freien Anwaltszwang selbst entscheiden, ob Sie den von Ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt beauftragen oder mich.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und sind auch nicht Mitglied einer Gewerkschaft, können Sie bei wirtschaftlich beengten Verhältnissen, insbesondere nach einer Kündigung, Prozesskostenhilfe beantragen. Wir helfen Ihnen insoweit gerne weiter.

Steuern sparen!

Vergütungen für rechtsanwaltliche Tätigkeit im Gebiet des Arbeitsrechts sind grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Ebenso der Teil der Prämie einer Rechtsschutzversicherung, der auf das Gebiet des Arbeitsrechts entfällt. Viele Rechtsschutzversicherungen weisen diesen Teil auf der Prämienrechnung aus.

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